Mitglieder werden

In das Handelsregister oder in ein vergleichbares Register eingetragene Firmen, die ihren Stammsitz in einem zur Europäischen Union gehörenden Land haben oder in Norwegen oder in der Schweiz ansässig sind, können Mitglieder des VDS sein, sofern sie in diesen Ländern Schleifwerkzeuge herstellen und vertreiben und mindestens 10 Arbeitnehmer beschäftigen. Bei einer Unterschreitung dieser Beschäftigtenzahl bedarf es für die Aufnahme von Fall zu Fall des begründeten Beschlusses des Vorstandes. Als Herstellung gilt nicht die Weiterverarbeitung von anderweitig erworbenen halbfertigen Schleifmitteln.

Sondermitglieder können in das Handelsregister oder in ein vergleichbares Register eingetragene Firmen sein, die ihren Stammsitz in einem zur Europäischen Union gehörenden Land haben oder in Norwegen oder in der Schweiz ansässig sind, sofern sie für die Zielerreichung des VDS einen wichtigen Beitrag leisten. Sie können an den Mitgliederversammlungen des VDS teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht.

Die Beantragung der Mitgliedschaft erfolgt durch formloses Schreiben an die Geschäftsstelle des VDS. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.