Gasversorgung: Lieferfähigkeit der Schleifwerkzeughersteller im VDS gewährleistet

Der Krieg in der Ukraine und die damit verbundenen Sanktionen gegenüber Russland haben nicht nur erheblichen Einfluss auf die Lieferketten, Rohstoffe und Märkte, sondern gefährden auch die stabile Versorgung mit Erdgas in Europa. In einer möglichen Gasmangellage würde die zur Verfügung stehende Gasmenge priorisiert. Den Rechtsrahmen für die Sicherung der Gasversorgung im Krisenfall bildet die europäische Verordnung über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung (EU) 2017/1938 (SoS-Verordnung), national umgesetzt im Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland, sowie das am 20. Juli 2022 vorgestellte EU-Paket zur Gaseinsparung für den Winter.

Seit dem 23. Juni 2022 gilt in Deutschland die zweite Stufe (Alarmstufe) des nationalen Notfallplans Gas, wonach eine Störung der Gasversorgung vorliegt, der Markt aber noch in der Lage ist, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht-marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen. In einer möglichen Gasmangellage (dritte Stufe: Notfallstufe) unterliegen private Verbraucher und kritische Infrastruktureinrichtungen einem besonderen gesetzlichen Schutz und werden vorrangig versorgt. Den Unternehmen der Industrie würden hingegen Verbrauchsobergrenzen zugewiesen.

Zuständig ist die Bundesnetzagentur, die in einer Gasmangellage Abwägungsentscheidungen zur Lastverteilung auf Basis eines Kriterienkataloges treffen wird, der u.a. die Vorlaufzeiten zur Gasbezugsreduktion, zu erwartende wirtschaftliche Schäden und die Bedeutung für die Versorgung der Allgemeinheit berücksichtigt. Zudem hat die Bundesregierung zuletzt den absoluten Vorrang von privaten Haushalten vor den Bedürfnissen der Industrie im Fall einer Gasmangellage infrage gestellt. Demnach müssen alle Verbraucher Beiträge zur Gaseinsparung leisten.

Gegenüber der Bundesregierung hat der VDS deutlich gemacht, dass der Schleifmittelindustrie, als einer Industrie von strategischer Relevanz, auf Basis der Kriterien der Bundesnetzagentur eine hohe Priorisierung bei der Gasversorgung zukommen muss. Denn spezialisierte Schleifwerkzeuge kommen in nahezu allen industriellen Fertigungsprozessen zum Einsatz. Sie sind sowohl zur Sicherung des Grundbedarfs und Gemeinwohls als auch zur Aufrechterhaltung systemrelevanter Industrieproduktionen unverzichtbar – beispielsweise im Energiesektor, in der Lebensmittelbranche, in der Landwirtschaft, in der Medizintechnik oder der Auto-, Luftfahrt- und Verteidigungsindustrie. Zudem wären in der Schleifmittelindustrie Vorlaufzeiten zur Gasbezugsreduktion von bis zu mehreren Wochen erforderlich und wirtschaftliche Schäden an der Anlagentechnik nicht auszuschließen. 

Der VDS steht mit den wesentlichen Akteuren im Bereich der Krisenvorsorge Gas auf Bundesebene in Kontakt – mit dem Bundeswirtschaftsministerium BMWK, der Bundesnetzagentur sowie dem Bundesverband Deutsche Industrie BDI, der in den Spitzengesprächen mit der Bundesregierung vertreten ist.

Die Lage ist angespannt, die Gasversorgung in Deutschland aber derzeit stabil und die Versorgungssicherheit gewährleistet. Wir gehen davon aus, dass die im VDS organisierten Unternehmen der Schleifmittelindustrie ihre Kunden auch weiterhin sicher mit Schleifwerkzeugen versorgen können.

Bonn, Juli 2022

Kontakt: Dr. Gunnar Grecksch, grecksch(at)vds‐bonn.de