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Gemäß Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) muss der Endanwender in geeigneter Weise über die sichere Anwendung eines Produkts und die Gefahren, die beim Gebrauch vom Produkt ausgehen können, informiert werden. Hierzu zählt für Schleifwerkzeuge eine Kennzeichnung des Produktes bzw. der kleinsten Verpackungseinheit mit Sicherheitshinweisen und Piktogrammen sowie mit Informationen ensprechend den Sicherheitsnormen. Es ist nicht nur die bestimmungsgemäße Verwendung, sondern auch die vorhersehbare Fehlanwendung zu berücksichtigen.
Bei Verbraucherprodukten kann die Bereitstellung in Form einer Gebrauchsanleitung oder sonstigen Benutzerinformation, bei technischen Arbeitsmitteln in Form der ohnehin vorgeschriebenen Gebrauchsanleitung geschehen. Weitergehende Sicherheitsinformationen stehen mit den folgenden FEPA-Sicherheitsempfehlungen (Safety Leaflet) sowie den umfangreichen FEPA-Sicherheitshinweisen (Safety Codes, siehe hier) zur Verfügung.
Die FEPA Sicherheitsempfehlungen stehen bislang in folgenden Sprachfassungen zur Verfügung (pdf-Dateien):
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